Daten und Recht

Der Umgang mit Personen- und Sachdaten ist so schwierig wie wichtig. Diese Seite verlinkt wichtige rechtliche Grundlagen sowohl der PHBern als auch des Kantons. Zudem zeigt sie Hilfsmittel, welche bei Fragen und Unsicherheiten rund ums Thema Datenschutz Unterstützung bieten.

Praxistipp

Während der Arbeit an der PHBern fallen täglich Daten an, welche in unterschiedliche Klassen der offiziellen Datenschutzklassifizierung fallen.

Um effizienter arbeiten zu können, lohnt es sich, immer wiederkehrende Arbeitsabläufe bzw. dabei anfallende Daten einmalig anhand der Datenklassifizierung einzustufen. Allenfalls hilft eine persönliche Liste, welche bei Bedarf zurate gezogen werden kann.

Vorgaben und Hilfsmittel der PHBern

PHBern: Klassifizierung der Personen- und Sachdaten

An der PHBern fallen täglich Personendaten an, welche unterschiedlich schützenswert sind. Wir unterscheiden Daten von "öffentlich" über "intern" oder "vertraulich" bis zu "geheim".

Welche Daten in welche Kategorie fallen, ist der Datenklassifizierung der PHBern zu entnehmen. Diese regelt nicht nur die Einordnung der anfallenden Personendaten, sondern auch deren Umgang in der täglichen Arbeit.

PHBern: Weisungen über den Umgang mit Personendaten

Ergänzend zum Datenschutzgesetz des Kantons besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PHBern eine verbindliche Datenschutzweisung. Diese regelt unter anderem den Umgang mit Leistungsnachweisen, Evaluationsresultaten und Login-Daten.

PHBern Schulinformatik: Ampelsystem

Die Schulinformatik hat ein “Ampelsystem” entwickelt, das auf übersichtliche und eingängige Art Hinweise gibt zum Umgang mit verschiedenen Daten im Schulkontext. 

Vorgaben des Kantons

Das kantonale, 1986 entstandene, Datenschutzgesetz gilt auch für Schulen und Hochschulen als gesetzliche Grundlage. BELEX, die Online-Gesetzessammlung des Kantons Bern stellt sowohl die aktuelle Version wie auch künftige bzw. geplante Änderungen über den folgenden Link zur Verfügung.

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